Evidenzbasierte Wissenschaft vor Szenarienforschung

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Statt die Faust im Sack! Dieses Schreiben ging heute in deutscher und französischer Sprache an alle Mitglieder von National- und Ständerat:

Die Berichterstattung durch Bund und Medien zeigt, dass das Verhängen einer ‚ausserordentlichen Lage’ (gemäss Epidemiengesetz i.K. 01. 01. 2017) durch den Bundesrat am 16. 03. 2020 wegen einer befürchteten Massenausbreitung von SARS-CoV-2 weniger auf wissenschaftlichen Fakten als auf Spekulationsrechnungen und Mutmassungen basierte. Ein solches Vorgehen gefährdet die Grundrechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger (wie dargelegt in der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Stand am  1. Januar 2020).

Viren sind gut erforscht. Zudem machen wir jährlich wiederkehrend Erfahrungen mit viralen Erkrankungen. Diese bisherigen Erfahrungen deuten auf die Unverhältnismässigkeit der vom Bundesrat verhängten Massnahmen hin (u.a. Schliessungen der Schulen, faktische ‚Isolationshaft’ für Seniorinnen und Senioren und Sterbende sowie die Schliessung von Betrieben, die nichts mit Lebensmitteln oder direkter Gesundheitsversorgung zu tun haben).

Während wir die ‚schrittweise Lockerung der Massnahmen’ begrüssen, bleibt das Vorgehen unfundiert. Dass die ‚ausserordentliche Lage’ beliebig verlängert werden kann und zudem über Zwangsmassnahmen (wie Zwangsimpfungen) laut nachgedacht wird, ist besonders besorgniserregend, da gefährlich für Gesundheit, Freiheit und Demokratie.

Es gab bereits zu Beginn Stimmen, die zur Besonnenheit aufgerufen haben. Bedauerlicherweise wurden diese wenig gehört; ausser in Schweden, wo die Regierung zeigt, dass ein massvolles Vorgehen erfolgreich sein kann.

Die Initiantinnen und Initianten dieser Petition erachten die Voraussetzung für eine ‚ausserordentliche Lage’ aufgrund des neuen Coronavirus, welche Grundrechte derart einschränkt, als nicht nachvollziehbar und einige der verhängten Massnahmen als unverhältnismäßig (Art. 36/Abs. 3 BV: Verhältnismäßigkeit). Unter Berufung auf Art. 5 Abs 2 BV: Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismäßig sein.“, fordern wir unsere Räte darum auf:

  • die ‚ausserordentlichen Lage’ sei umgehend aufzuheben und die beeinträchtigen Grundrechte wiederherzustellen;
  • von einer Überführung der aktuell geltenden Notverordnungen in Bundesrecht sei abzusehen;
  • von Zwangsmassnahmen (wie Zwangsimpfungen und -behandlungen) sei abzusehen;
  • zudem seien sofortige griffige Massnahmen zur Verhinderung einer Ausbeutung öffentlicher Finanzen und volkswirtschaftlicher Interessen durch unangebrachte Interessen (z.B. Hedge-Fonds, Spekulationsgeschäfte auf Unternehmens- resp. Staatsbankrotte und -verschuldung) einzuleiten.
  • Im Weiteren sei eine transparente Aufarbeitung der Corona-Krise unter Berücksichtigung kritischer Expertenstimmen* einzuleiten, um zukünftig mit richtigem Augenmass und wissenschaftlich fundiert auf Gefahren für Gesundheit und Leben reagieren zu können.
  • Anweisungen und Vorgaben der WHO seien kritisch zu prüfen und nötigenfalls abzulehnen, wie einseitige medizinische Ansichten.
  • Alle Daten und Fakten, die zum Verhängen der ‚ausserordentlichen Lage’ aufgrund des Coronavirus geführt haben, sind öffentlich zugänglich zu machen.

Bürgerinitiativehttps://www.fairch.com/

* Kritische Stimmen etablierter Expertinnen und Experten und Fakten:

https://www.zeitpunkt.ch/index.php/zehn-experten-mit-aufschlussreichen-alternativen-sichtweisen

https://www.zeitpunkt.ch/index.php/zwoelf-experten-stellen-die-corona-panik-frage

https://www.zeitpunkt.ch/corona-update

Fakten: https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/

Ich beende diesen Blog-Beitrag mit einem Ausschnitt aus einem fundamentalen Dokument für alle Schweizerinnen und Schweizer: (…) gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen (…)  (Präambel Schweizer Bundesverfassung