Rechtsstaat versus Polizeistaat

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Die schweizer Regierung hat sich gestern (13. Juni 21) ihr sogenanntes ‚Anti-Terror-Gesetz‘ von einer Mehrheit der Urnengänger*innen absegnen lassen.

Damit überschreitet die Schweiz die Grenze von einem Rechts- hinzu einem Polizeistaat: in einem Rechtsstaat gilt die Unschulds- in einem Polizeistaat aber die Schuldvermutung. In einem Rechtsstaat muss also eine Schuld erst bewiesen werden, um dann gegen einen Menschen vorgehen zu dürfen. In einem Polizeistaat geht die Polizei auf Grund reiner Annahmen gegen Menschen vor. Das ist jetzt in der Schweiz möglich. Unser Staat kann nun also – auf Grund von polizeilichen Vermutungen und OHNE gerichtliche Verfügung – Menschen polizeilicher Gewalt aussetzen.

Ich frage mich, in wie weit ein solches unrechtliches (politisch aber abgesegnetes) Vorgehen nicht den Tatbestand des Staatsterrors darstellt? Wäre dem so, wäre dieses Gesetz nicht als ‚Anti-Terror-‚ sondern korrekterweise als Terrorgesetz – Staatsterrorgesetz – zu bezeichnen.