Ein kleines Detail:

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Der damalige Justizminister Arnold Koller hat beim Neuschreiben der Schweizerischen Bundesverfassung 1995/6 den Artikel 113 Absatz 3 wonach das Bundesgericht auch ‚über Beschwerden betreffend Verletzung verfassungsmässiger Rechte der Bürger (…)‘ zu entscheiden hat ersatzlos streichen lassen. In der Schweiz kann also die Einhaltung der verfassungsmässig garantierten Grundrechte nicht mehr eingefordert werden. Ob das den Bundesrat in der gegenwärtigen Corona-Krise so mutig macht im Verstossen gegen unsere verfassungsmässigen Grundrechte? Sei’s drum, Herrn Koller sei’s gedankt.