Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

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Am 4. Dezember veröffentlichte die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (OTP) ihre erste spezielle Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltschäden durch das Römische Statut – einen umfassenden Rahmen, der detailliert beschreibt, wie schwere ökologische Zerstörungen oft Straftaten darstellen oder aus Straftaten resultieren können, die bereits in die Zuständigkeit des IStGH fallen.

Die Politik der OTP spiegelt wider, dass sich das internationale Justizsystem ernsthaft mit der ökologischen Realität auseinandersetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sinnvollen Prävention und glaubwürdigen Abschreckung – mit anderen Worten: hin zu einer sichereren Welt, zu der das schon lange geforderte Ökozidgesetz – als 5. Verbrechen gegen die Menschlichkeit -, einen zentralen Schritt darstellt:

https://de.stopecocide.earth/bn-2025/historic-icc-policy-puts-ecological-harm-at-the-centre-of-international-criminal-law?ss_source=sscampaigns&ss_email_id=6936b0369ef4852dc22e5c4