Impfungen sollen vor Erkrankung an einer ansteckenden Krankheit schützen; vor Ansteckung indes schützen sie nicht. Wer behauptet Impfungen seien dazu da Ansteckung zu verhindern, hat wohl wenig Ahnung von immunologischen Vorgängen ausgelöst durch Vakzine. Wenn also mit Vakzinen keine Ansteckungen verhindert werden können, warum werden dann Menschen, die sich nicht Impfen lassen wollen als ‚öffentliche Gefährdung’ verunglimpft? Warum sollen Geimpfte mit besonderen Privilegien ausgestattet werden? Was geht hier vor?
https://www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-forschung-100.html
In unserem letzten Schreiben haben wir aufgedeckt, dass der in der Schweiz häufig zum Einsatz kommende Impfstoff von BioNTec/Pfizner scheinbar Erkrankung verhindert, wer aber erkrankt, erkrankt dafür stärker. Herkömmlich wird nun das Gegenteil behauptet, so im Kanton Bern (s. Anhang): „Mit der Impfung ist die Chance höher, dass sie nicht schwer krank werden.“ Worum geht es hier?
Sie erinnern sich vielleicht: Am 29. Dezember ereignete sich ein erster Todesfall nach einer mRNA-Impfung gegen Corona in der Schweiz: Ein 91-jähriger an Demenz Erkrankter wurde an Heiligabend geimpft und starb fünf Tage später, nach offiziellen Angaben an seinen Vorerkrankungen. Da der Mann aber eine bekannte Unverträglichkeit gegenüber Grippeimpfungen hatte, hätte er gar nicht geimpft werden dürfen. Hätte das Impfteam den zuständigen Heimarzt involviert, besteht berechtigter Grund zur Annahme, dass dieser Todesfall hätte verhindert werden können. Das Vorgehen des Impfteams muss als grob fahrlässig mit Todesfolge bezeichnet werden. Fahrlässige Tötung ist ein Offizialdelikt. Das heisst: die Staatsanwaltschaft muss eine Untersuchung eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer möglicherweise fahrlässigen Tötung Kenntnis hat.
- Dass sich ein Todesfall ereignet hat, ist unbestritten.
- Dass eine Unverträglichkeit für Grippeimpfungen – was Grund für eine Unterlassung der Impfung dargestellt hätte –, ist ebenfalls unbestritten. Sie war dem zuständigen Heimarzt bekannt.
Ein Zürcher Anwalt erstattete bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern eine entsprechende Anzeige. Der leitende Staatsanwalt des Kantons Luzern wies die Anzeige ab. Was geht hier vor?
Bundesrat Berset lässt nicht locker. Dabei geht es nicht um überlastete Spitäler, es geht auch nicht um steigende Zahlen oder vermeintlichen Killer-Mutanten und um unsere Gesundheit wohl auch nicht. Worum geht es hier?
Und die Geschäftsprüfungskommission, was genau untersucht die?