An die Räte der Schweiz,

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An Heiligabend wurde in einem Pflegeheim in einer Luzerner Agglomerationsgemeinde mit der Impfung aller dementen Bewohnern einer Wohngruppe (mit einer Ausnahme) begonnen. Der zuständige Heimarzt wurde vom Impfteam NICHT kontaktiert, sonst hätte es erfahren, dass einer der Bewohner auf eine frühere Grippeimpfung negativ reagiert hatte und deshalb auf weitere Impfungen verzichtet wurde. Am 26. Dezember klagte der betreffende Bewohner über Schmerzen in der Harnröhre und Schmerzen im Bauch. Er wurde immer wieder unruhig, später fiel der Blutdruck ab und der Puls erhöhte sich. Am Dienstagmorgen wurde der Arzt per e-Mail über die Verschlechterung des Allgemeinzustands informiert. Bei seinem Rückruf war der Patient bereits verstorben.

Ein Einzelfall ist noch kein statistischer Nachweis für einen kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Todesfall! Sicherheit wird erst eine Obduktion ergeben.

Menschen mit Demenz sind kaum in der Lage eine informierte Zustimmung (informed consent) zu einer Behandlung (in diesem Fall eine Impfung) zu geben oder über allfällige Kontraindikationen (in diesem Fall hatte der Verstorbene bereits auf eine Grippeimpfung negativ reagiert) Bescheid zu wissen. Dazu braucht es die Angehörigen und ein zuständige Fachperson (Arzt). Besonders stossend am Vorgehen des Gesundheitsdirektors Guido Graf (CVP) ist, dass er ein externes Impfteam Menschen mit Demenz in einem Pflegeheim an Heiligabend (!) mit impfen beauftragt, OHNE vorgängig den zuständigen Heimarzt zu konsultieren. Ob es sich in diesem Fall um eine ‚fahrlässige Tötung’ handelt muss nun das Gericht beurteilen.

Würde die gesamte Schweizer Bevölkerung geimpft, würde die von der US-Gesundheitsbehörde CDC berechnete Toxizitätsrate von 2,8 % zu 240’00 zusätzlichen Krankheitsfällen (Arbeitsausfall und Hospitalisation) führen, mehr als dreizehnmal mehr als mit SarsCoV-2 hospitalisiert wurden (Stand 23.12.20: 17’504 Hospitalisierungen). WICHTIG: Diese Toxizitätsrate beziffert nur die toxischen Wirkungen, die unmittelbar nach der Impfung auftreten. Impfreaktionen (wie Autoimmunerkrankungen) können jedoch auch Jahre nach der Impfung noch auftreten.

Mehr zu diesem Fall bei uns unter: https://www.zeitpunkt.ch/heiligabend-geimpft-fuenf-tage-spaeter-tot

Bei denen Vakzinen von Pfizer/Biontech und Moderna (sog. Vektorimpfungen) handelt es sich streng genommen nicht um Impfungen sondern um Genmanipulation am Menschen, die bisher weder an Menschen noch Tieren zugelassen wurde! Die Annahme ist, dass der Körper dann selber ein Eiweiss produziert (von dem angenommen wird es gehört zu Sars-CoV2) und so eine Immunreaktion auslöst. Es handelt sich demnach um eine künstlich ausgelöste Auto-Immunreaktion! Bei richtigen Impfungen werden solche Eiweisse durch die Impfung zugeführt. Ob und wie schnell ein solcher Eingriff zu einer Auto-Immunerkrankung führen kann, ist ebensowenig erforscht, wie ob die künstlich eingeführten Gen-Sequenzen spezifisch für Sars-CoV2 sind. Bei den für den PCR-Test verwendeten Gensequenzen handelt es sich nur um kleine RNA-Stücke (37 bis 40 Basenpaare lang). Diese sind viel zu kurz um ein Virus abzubilden! Ein virales Genom ist typischerweise 30’000 bis 40’000 Basenpaare lang. Es ist weiterhin unklar, ob diese Gensequenzen nicht auch z.B. einer ganz normalen Grippe zugeschrieben werden können.

Wie eine verantwortungsbewusste Aufklärung bezüglich Impfen auszusehen hat, kann eigentlich jeder guten Packungsbeilage entnommen werden und ist hier kurz zusammengefasst (ausführliche Version im Anhang). Welche Informationsqualität demgegenüber dem Factsheet zur Sars-CoV2-Impfung von SwissMedic zukommt, beurteilen Sie selber (s. Anhang).

Vor einer Impfung gegen den vermeintlichen Erreger von Covid-19 muss zwingend über mögliche Nebenwirkungen informiert werden. Dabei müssen mögliche schwere Nebenwirkungen (wie schwere Gehirnentzündung, anaphylaktischen Schock, Sterilisation bei Frauen, etc.) besonders hervorgehoben werden! Da diese Vakzine nicht genügend erforscht wurden und keine Erfahrungen mit dieser Art ‚Impfung’ besteht, muss erwähnt werden, was derzeit nicht bekannt ist. (So ist es derzeit nicht bekannt, in welche Körperzellen die mit Nano-Partikeln versehene mRNA des Impfstoffes eindringt; dies können auch Zellen der Keimbahn und Nervenzellen sein.) Dann müssen die Inhaltsstoffe dargelegt werden, denn diese weisen auf Unverträglichkeiten hin (Und wer will sich schon Nano-Partikel spritzen lassen, die dann in jede Organzelle eindringen können?). Selbstverständlich muss erwähnt werden, dass eine Impfung nie einen Schutz vor der Krankheit gegen die geimpft wird darstellt, sondern angenommen wird, dass die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung gesenkt wird. (Die Statistiken zeigen da ein anderes Bild. Und im Falle der hier besprochenen ‚Impfung’ werden neben der Bildung von neutralisierenden Antikörpern, die gegen die Erkrankung helfen, auch nichtneutralisierende Antikörper durch die Impfung gebildet. Bei der Infektion mit dem ‚Wildvirus’ erkrankten die geimpften Personen und Versuchstiere anschließend wesentlich schwerer als die nichtgeimpften, etliche starben!). Abschliessend muss geklärt werden wann eine Impfung kontraindiziert ist, was von den Inhaltsstoffen abhängt. Wer, wie im Fall in Luzern, schon allergisch auf Impfungen reagiert hat, wird nicht geimpft; ebensowenig Menschen, die gar nicht geimpft werden wollen! All diese Punkte gilt es schriftlich festzuhalten und von der impfenden Fachperson visieren zu lassen um Todesfälle durch die ‚Behandlung’ möglichst ausschliessen zu können. Eigentlich ist auch hier eine Produkthaftung angebracht. Der Bundesrat hat der Impfindustrie – die Milliarden verdient – diesbezüglich eine ‚carte blanche’ gegeben. Absolut unverständlich!

Es stellt sich die Frage, ob die kantonale Umsetzung der Bundesrätlichen Impfpläne ein Vorgehen, wie hier dargelegt, überhaupt vorsehen? Wenn nicht, wird sich die Regierung den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen müssen und Gerichte werden entscheiden, wann der Tatbestand einer ‚fahrlässigen Tötung’ gegeben ist.

Das von Regierungsrat Graf eingeschlagene Vorgehen gibt das von ihnen – den gewählten Räten – gutgeheissene Verhalten des Bundesrates wieder: wir Bürgerinnen und Bürger sind nur noch BefehlsempfängerInnen. Wir werden alle als ‚Zu-Impfende’ eingestuft über die verfügt werden darf und die kein Recht auf gesundheitsrelevante Informationen haben.

Michael U. Baumgartner, Freier Mitarbeiter zeitpunkt.ch