Rechte, die nicht eingefordert resp. eingeklagt werden können laufen ins Leere! Zurückkommend auf meinen letzten Blog-Beitrag heisst dies, dass unsere verfassungsmässigen Grundrechte für uns Bürgerinnen und Bürger nutzlos gemacht worden sind, insofern wir nicht mehr gegen ihre Verletzung direkt ans Bundesgericht gelangen können. Wollen wir diesen eigentlich unhaltbaren Zustand nicht hinnehmen, bleibt nur eine Korrektur unserer Bundesverfassung!