An die Räte der Schweizer Eidgenossenschaft:

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Dieses zweite Schreiben wurde am 22. Mai an die Räte der Schweizer Eidgenossenschaft verschickt. Laden auch sie dies runter und schicken Sie es an die von Ihnen gewählten Stände- und NationalrätInnen.

“Unsere Grundrechte wurden Aufgrund der Corona-Krise in einem nie vorher dagewesenen Ausmass beschnitten. Dabei fehlt es an Transparenz der massgebenden, wissenschaftlichen Grundlagen, die ein solches Vorgehen nachvollziehbar machen (s. Fragen). Statt die Verhältnismässigkeit, die Erforderlichkeit und die Geeignetheit der verhängten Maßnahmen kritisch zu überprüfen,  will der Bundesrat im Juni Notrecht in Bundesrecht überführen. Das erachten wir angesichts mangelnder evidenzbasierter Fakten zu COVID-19 als missbräuchlich.

Wir wollen nicht, dass unsere Bundesversammlung – als oberste Gewalt im Bund – auf die verfassungsmässige Verpflichtung der Oberaufsicht über den Bundesrat verzichtet und ersuchen Sie dringend, einem solchen Beschluss nicht zuzustimmen.

Bitte verlangen Sie vom Bundesrat die Beantwortung folgender fünf dringlicher Fragen:

1)    Wurde bei Hochrechnungen zwischen symptomfreien Infizierten und tatsächlichen erkrankten Menschen unterschieden – also Menschen, die Symptome entwickeln?
2)    Wie sieht die Auslastung mit PatientInnen mit saisonaler Grippe und andern infektionsbedingten Atemwegserkrankungen im gleichen Zeitraum und im Vergleich zum diagnostizierten COVID-19 und andern Coronavirus-Infektionen aus? Diagnostiziert heisst, dass das Virus auch massgeblichen Anteil an dem Krankheitszustand des/der Patientin hat und nicht etwa Vorerkrankungen eine grössere Rolle spielen.
Wurde die aktuelle französische Studie in den bisherigen Planungen zur Kenntnis genommen: Roussel et al. SARS-CoV-2: Fear Versus Data. Int. J. Antimicrob. Agents 2020, 105947?
3)    Hat es je eine stichprobeartige Untersuchung der gesunden Allgemeinbevölkerung gegeben, um die Realausbreitung des Virus zu validieren?
4)    Ist die Schweiz dem Trend zum COVID-19 Generalverdacht einfach gefolgt? Und gedenkt der Bundesrat, diese Kategorisierung wie in anderen Ländern unkritisch fortzusetzen?
Wie soll dann zwischen echten Corona-bedingten Todesfällen und zufälliger Viruspräsenz zum Todeszeitpunkt unterschieden werden?
5)    Welche Bemühungen werden unternommen, um der Bevölkerung diese elementaren Unterschiede nahe zu bringen und den Menschen verständlich zu machen, dass Szenarien wie in Italien oder Spanien hier nicht realistisch sind?

Bitte machen Sie die Antworten transparent. Nachvollziehbare Antworten werden einen verantwortbaren Umgang mit zukünftigen Infektionskrankheiten aufzeigen und nicht eine Überführung des Notrechtes in dringliches Bundesrecht.  Es ist Aufgabe des Bundesrates die Verhältnismässigkeit,  die Erforderlichkeit und die Geeignetheit in Erwägung gezogener Massnahmen zuhanden der Bundesversammlung kritisch zu prüfen und nicht die Macht der Bundesversammlung zu beschneiden!

Im Vertrauen auf Ihren Einsatz für die Demokratie verbleiben wir mit freundlichen Grüssen,

Quelle der Fragen: https://swprs.org/offener-brief-von-professor-sucharit-bhakdi-an-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel/